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BFS 09a Forum - Wenn im Vertrag nichts steht: Dann gilt das Gesetzt

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Klaus (Gast)
28.08.2010 10:32 (UTC)[zitieren]
Hallo,

Wenn in einem Vertrag nichts steht dan Gilt: Wenn in einem Vertrag keine Regelung steht, dann gilt das Gesetz § BGB

1. Qualität: Immer die mittlere Qualität
2. Menge der ware: Immer die mittlere Warenzahl.
3: Preis der Ware an Privat Kunden, immer nur in Brutto sagen. Für Geschäftsleute in Netto.
4. Die Verpackung: Wenn im Vertrag nichts vereinbart Zahlt der Käufer für die fachgerechte Verpackung.
5. Zahlungstermin: § Zug um Zug (Ware gegen Geld)
§ Geldschulden sind Bringschulden
6. Lieferung wann: § sorfort
7. Erfüllungsort: (Bei jedem Vertrag übernehmen beide seiten Pflichten, die erfüllt werden müssen.)

Verkäufer
-einwandfreie Ware liefern
-rechtzeitig liefern
- eigentum verschaffen

Käufer
- rechtzeitig zahlen
- ware die rechtzeitig geliefert wurde anehmen

Den erfüllungsort regelt den Gerichstand. (Wo die Schuld ist z.b nicht rechtzeitig gelifert dann wird es bei dem Verkäufer in ... geregelt oder wenn es heißt, nicht rechtzeitig gezahlt, dann wird es bei dem Käufer in ... geregelt.)

Gerichstand:
- Ort des Gerichtes
- Ort der Schuld / der leistung

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